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Regelungen im öffentlichen
Personenverkehr und im Straßenverkehr
Auch wenn die Rechtslage in Polen der
Deutschen nicht unähnlich ist und man
als Tourist in der Regel nicht besonders
viel mit dem polnischen Recht zu tun
hat, gibt es doch bestimmte Punkte, die
auch für Urlauber von Belang sind.
Wie in anderen Ländern auch, hat das
Fahren ohne Fahrkarte rechtliche Folgen
und der Geldbeutel kann empfindlich
betroffen werden. Das Fahrkartensystem
in Polen ist angenehm vereinheitlicht,
das heißt, es gibt für die
unterschiedlichen Arten des öffentlichen
Personenverkehrs keine verschiedenen
Fahrkarten. Egal, ob Sie mit Bus,
Straßenbahn oder U-Bahn fahren wollen,
die dafür zuständige Karte erhalten Sie
an einem der vielen Zeitungskioske und
in größeren Städten auch beim
Fahrzeugführer, bei dem allerdings ein
höherer Preis für die Fahrkarte fällig
wird. Vereinzelt – meist in größeren
Städten - sind in den Fahrzeugen oder
auch am Haltepunkt Automaten
aufgestellt, an denen die Fahrkarten
bezogen werden können.
Zu beachten ist, dass die Bedingungen
für die Gültigkeit der Fahrkarten je
nach Verkehrsgesellschaft
unterschiedlich sein können. So gibt es
zum Teil zeitlich begrenzte Fahrkarten,
in anderen Gebieten können diese
wiederum ohne Zeitfenster ausgestellt
sein und dafür für bestimmte Strecken
gelten. Sogenannte Zeitfahrkarten gelten
für einen bestimmten Zeitraum, in dem
Sie Richtung und Fahrzeugart beliebig
wechseln können.
Die städtischen Angestellten, die die
Fahrkarten kontrollieren, legitimieren
sich mittels Ausweis und tragen keine
Uniformen. Sie sind direkt berechtigt,
Bußgelder zu erteilen, die Strafen für
Schwarzfahren in Polen können eine
empfindliche Höhe erreichen.
Für Zugfahrten gelten die Regeln
entsprechend. Sollten Sie am Bahnhof vor
der Abfahrt keine Zugfahrkarte kaufen
können, ist eine sofortige Meldung beim
Schaffner erforderlich, um den Verdacht
des Schwarzfahrens zu vermeiden. Der
Schaffner verkauft Ihnen die gewünschte
Fahrkarte mit einem kleinen Aufpreis, so
wie es auch in Deutschland der Fall ist.
Das Parken von Pkw´s ist nur in den
gekennzeichneten Flächen erlaubt und man
sollte darauf achten, ob ein Parkautomat
in der Nähe aufgestellt ist, an dem eine
Parkgebühr entrichtet werden muss. Beim
Autofahren ist zu beachten, dass in
Polen der Alkoholkonsum für den Fahrer
streng verboten ist. Werden Sie mit
einem Alkoholgehalt im Blut von mehr als
0,2 Promille beim Führen eines
Fahrzeuges ertappt, können Sie mit bis
zu zwei Jahren Haft dafür bestraft
werden.
Wer öfter mit dem eigenen Pkw im Ausland
unterwegs ist, weiß, dass sich die
Verkehrsregeln in den meisten
europäischen Staaten ähneln, doch dass
es auch immer wieder feine Unterschiede
gibt, die im Straßenverkehr
berücksichtigt werden müssen.
Diese Regeln beinhalten unter anderem
auch differenzierte
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
• Maximalgeschwindigkeit im
Stadtgebiet: 50 km/h, von 23 Uhr bis 5
Uhr 60 km/h
• Höchstgeschwindigkeit auf
außerstädtischen Straßen: 90 km/h
• Höchstgeschwindigkeit auf
zwei-spurigen Schnellstraßen: 110 km/h
• Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen:
130 km/h
• Abblendlicht muss zu allen
Jahreszeiten Tag und Nacht an sein
• Ausländische Führerscheine haben in
Polen ab dem Tag der Einreise 6 Monate
Gültigkeit, bei längerem Aufenthalt muss
eine örtliche Prüfung abgelegt werden,
für die die Kenntnis der polnischen
Sprache erforderlich ist
• Gurtpflicht auf allen Sitzen
• Handyverbot während des Fahrens
• Kinder bis 12 Jahre müssen im
Kindersitz auf dem Rücksitz mitfahren
Wichtig für ausländische Autofahrer sind
auch bestimmte Abweichungen in der
Beschilderung bzw. Besonderheiten im
Straßenverkehr:
• In polnischen Städten gibt es viele
Fußgängerstreifen die leider nur wenig
von den Fahrern - trotz empfindlichen
Straffen - beachtet werden .
• Straßenschäden, Baustellen und eine Vielzahl von
unbeschrankten Bahnübergängen verlangen
besondere Aufmerksamkeit vom
Fahrzeugführer
• In polnischen Großstädten gibt es
viele Verkehrskreisel und der Verkehr
wird anstatt durch Ampeln oft von
Polizeibeamten geregelt
• Manche Straßen sind ausschließlich für
öffentliche Verkehrsmittel und Taxis
freigegeben
• Polen sind rasante und wagemutige
Fahrer, deshalb muss dem Straßenverkehr
immer mit besonderer Aufmerksamkeit
begegnet werden.
Kosten für einige Verkehrsverstöße in
Polen
Was tun, wenn ein Notfall eintritt?
Wichtige Ansprechpartner und
Verhaltensregeln bei einem Notfall in
Polen.
Im Falle eines Unfalls oder eines
anderweitigen Notfalls gibt es je nach
Zuständigkeitsbereich verschiedene
Ansprechpartner.
Die folgenden Notrufnummern, können vom
Festnetzanschluss oder von einer
Telefonzelle aus kostenfrei gewählt
werden:
• Pannendienst: 981
• Polizei: 997
• Städtische Polizei: 986
• Notarzt: 999
• Feuerwehr: 998
Wenn Sie nicht sicher sind,
wer Ihr richtiger Ansprechpartner ist,
kann vom Handy und dem Festnetz aus die Nummer
112
gewählt werden. Von dort aus wird der
Anrufer zum entsprechenden Dienst
weiterverbunden.
Für Notfälle, die Touristen betreffen
und am Wasser oder in den Bergen
eintreten, wurden zwei spezielle
Rufnummern eingerichtet, auch diese
Nummern sind wirklichen Unfällen mit
lebensbedrohlichen Auswirkungen
vorbehalten:
• Wasserrettungsdienst (WOPR): +48 601
100 100
• Bergrettungsdienst (GOPR) +48 601 100
300
Um auch Urlaubern helfen zu können, die
nicht polnisch sprechen, werden in der
Hauptsaison Rufnummern mit
deutschsprachigen Ansprechpartnern
eingerichtet. Vom 01. Mai bis zum 30.
September steht der Dienst von 10 – 22
Uhr zur Verfügung:
• Vom Festnetz (gebührenfrei): 0 800 200
300
• Vom Handy (Kosten je nach Anbieter):
+48 22 601 5555 oder +48 608 599 999
Grenzübergänge "D" - "PL" Frankfurt/O. - Swiecko
Frankfurt/O. - Slubice - keine
Reisebusse
Ahlbeck - Swinemünde:Fußgänger
Linken - Lubieszyn
Pommellen - Kolbaskowo
Rosow - Rosowek
Schwedt - Krajnik Dolny
Hohenwutzen - Osinow Dolny - keine
Reisebusse
Kietz - Kostrzn
Guben - Gubin
Guben - Gubinek
Forst - Olszyna
Bad Muskau - Leknica
Podrosche - Przewoz - keine Busse
Ludwigsdorf - Jedrzychowice
Ostritz - Krzewina Zgorzel: nur
Fußgänger
Zittau - Sieniawka
Zittau - Porajow - keine Busse
Görlitz - Zgorzelec
Siehe auch : Autobahnen in Polen
Versicherungsschutz in Polen
Obwohl die gesetzliche
Krankenversicherung in allen EU-Ländern
zur Anwendung kommt, lohnt es sich, vor
allem bei Sporturlauben, eine private
Reisekrankenversicherung für den Urlaub
in Polen abzuschließen, da die
gesetzliche Krankenversicherung meist
nur Kosten für die absolute
Grundversorgung übernimmt.
Vor der Reise sollte gut überlegt
werden, welche Versicherungsabschlüsse
weiterhin Sinn machen. Wer zwei Wochen
Badeurlaub an der polnischen Ostsee
macht, braucht sicherlich einen anderen
Versicherungsschutz, als ein Urlauber
der vier oder sechs Wochen mit dem
Rucksack durch ganz Polen reist, um
möglichst viele Eindrücke des Landes zu
sammeln.
Eine Diebstahl- und eine
Gepäckversicherung können jedoch stets
sinnvoll sein, da es an Bahnhöfen oder
Flughäfen oder an öffentlichen Plätzen,
trotz der vergleichsweise geringen
Kriminalitätsrate in Polen zu
Diebstählen kommen kann.
Informationen über die notwendigen
Auslandsversicherungen erhält man am
besten beim persönlichen
Versicherungsberater oder auf
entsprechenden Seiten im Internet. Polnische Ordnungsdienste
Der Ordnungsapparat in Polen ist in
verschiedene Instanzen mit
unterschiedlichen Kompetenzen
aufgegliedert, die teilweise staatlich
organisiert sind.
Polizei und Feuerwehr erfüllen die
gleichen Aufgaben wie auch in
Deutschland, zusätzlich gibt es noch die
Straż Miejska, die Stadtpolizei, die den
Kommunen untersteht und im Prinzip die
gleiche Aufgabe hat wie die
Staatspolizei, nämlich Recht und Ordnung
aufrecht zu erhalten und hilfebedürftige
Bürger und Touristen zu schützen und zu
unterstützen.
Berg- und Wasserrettungsdienst sind
freiwillige nationale Organisationen,
die sich um die Rettung und Versorgung
von Menschen in den jeweiligen Gebieten
kümmern.
Ansprechpartner für weitere Belange
Für die Unterstützung von Touristen, die
aufgrund von Unfällen, Überfällen,
Diebstählen oder anderer Missgeschicke
in Schwierigkeiten geraten sind, bieten
die jeweiligen Konsulate Hilfestellung
an.
Mit dem Haustier nach Polen
Die Mitnahme von Haustieren nach Polen
ist ohne Quarantäne möglich. Allerdings
muss eine entsprechende Genehmigung
vorliegen und die Nachweise über die
geforderten Untersuchungen und Impfungen
müssen mitgeführt werden. Hunde, Katzen
und Frettchen benötigen einen
EU-Haustierpass, der Angaben zum Tier –
inklusive Foto – und zum Halter enthält.
Die genauen Einreisebedingungen für
Haustiere sind von der Tierärztlichen
Aufsichtsbehörde in Polen zu erfragen.
Prinzipiell ist eine aktuelle
Tollwutimpfung für einreisende Haustiere
nötig. Die Impfung muss mindestens 3
Wochen vor der Einreise erfolgt sein.
Weiterhin besteht eine
Kennzeichnungspflicht, dass heißt die
Tiere müssen per Tätowierung oder
implantiertem Mikrochip identifizierbar
sein.
Wie bei Urlaubsreisen überhaupt sollte
man sich von vorn herein verschiedene
Gedanken machen: Wohin mit dem Haustier
beim Theater-, Museums- oder
Restaurantbesuch. Vor Urlaubsantritt
muss außerdem geklärt sein, ob das
gebuchte Hotel Haustiere erlaubt.
Und ganz wichtig: Ein Haustier, dass in
Polen mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln fährt, benötigt eine
Fahrkarte. Für Hunde besteht dort
Leinen- und Maulkorbzwang.
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