Seit dem 1 Mai 2004 ist Polen Mitglied der EU.

Seit dem 21. Dezember 2007 gehört Polen zu dem Schengen-Raum.
Personenkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze gehören der Vergangenheit an.

 

Wichtige Regeln, Informationen und gute Tipps für Polenreisende

Andere Länder – andere Sitten, das bedeutet meist auch andere Regeln und Vorschriften.
Vor einer Auslandsreise sollte man sich ausführlich über die Regelungen und Vorschriften im Urlaubsland informieren.

Polen

Einreisebestimmungen
Für die Einreise nach Polen benötigt man einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder, die jünger als 16 Jahre sind, brauchen entweder einen Kinderausweis mit Lichtbild oder müssen auf dem Personalausweis der Eltern eingetragen sein.
Reist man mit dem eigenen Pkw nach Polen, braucht man Führerschein und Kraftfahrzeugschein. Um sich im Falle eines Diebstahls abzusichern, sollte man für das Fahrzeug mindestens eine Teilkasko-Versicherung abschließen. Auch eine grüne Versicherungskarte ist im Falle eines Unfalles hilfreich, da sie die Abwicklung der Versicherungsangelegenheiten erheblich vereinfacht und beschleunigt.
EU-Bürger, dessen Aufenthalt in Polen länger als 90 Tage im Halbjahr dauern soll, hat bei dem für seinen Aufenthaltsort in Polen zuständigen Wojewodschaften einen Antrag auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu stellen. Dieser Antrag ist spätestens 45 Tage nach der visafreien Einreise in die Republik Polen zu stellen.
Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige besitzen, sollten sich gemäß polnischem Recht in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.

 

Seit 01.01.2009 gelten für Polen die allgemeine EU Bestimmungen:
Tabakwaren und Spirituosen, die aus Polen zu privaten Zwecken verbracht werden, sind nur in den folgenden Freimengen steuerfrei:
800 Zigaretten
1 kg Tabak
400 Zigarillos
200 Zigarren
10 Liter hochprozentiges Alkohol
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein
90 Liter Wein
110 Liter Bier

Die Ein- und Ausfuhr von 10.000 Euro oder mehr ist in der EU deklarationspflichtig.

 

Regelungen im öffentlichen Personenverkehr und im Straßenverkehr
Auch wenn die Rechtslage in Polen der Deutschen nicht unähnlich ist und man als Tourist in der Regel nicht besonders viel mit dem polnischen Recht zu tun hat, gibt es doch bestimmte Punkte, die auch für Urlauber von Belang sind.
Wie in anderen Ländern auch, hat das Fahren ohne Fahrkarte rechtliche Folgen und der Geldbeutel kann empfindlich betroffen werden. Das Fahrkartensystem in Polen ist angenehm vereinheitlicht, das heißt, es gibt für die unterschiedlichen Arten des öffentlichen Personenverkehrs keine verschiedenen Fahrkarten. Egal, ob Sie mit Bus, Straßenbahn oder U-Bahn fahren wollen, die dafür zuständige Karte erhalten Sie an einem der vielen Zeitungskioske und in größeren Städten auch beim Fahrzeugführer, bei dem allerdings ein höherer Preis für die Fahrkarte fällig wird. Vereinzelt – meist in größeren Städten - sind in den Fahrzeugen oder auch am Haltepunkt Automaten aufgestellt, an denen die Fahrkarten bezogen werden können.
Zu beachten ist, dass die Bedingungen für die Gültigkeit der Fahrkarten je nach Verkehrsgesellschaft unterschiedlich sein können. So gibt es zum Teil zeitlich begrenzte Fahrkarten, in anderen Gebieten können diese wiederum ohne Zeitfenster ausgestellt sein und dafür für bestimmte Strecken gelten. Sogenannte Zeitfahrkarten gelten für einen bestimmten Zeitraum, in dem Sie Richtung und Fahrzeugart beliebig wechseln können.
Die städtischen Angestellten, die die Fahrkarten kontrollieren, legitimieren sich mittels Ausweis und tragen keine Uniformen. Sie sind direkt berechtigt, Bußgelder zu erteilen, die Strafen für Schwarzfahren in Polen können eine empfindliche Höhe erreichen.
Für Zugfahrten gelten die Regeln entsprechend. Sollten Sie am Bahnhof vor der Abfahrt keine Zugfahrkarte kaufen können, ist eine sofortige Meldung beim Schaffner erforderlich, um den Verdacht des Schwarzfahrens zu vermeiden. Der Schaffner verkauft Ihnen die gewünschte Fahrkarte mit einem kleinen Aufpreis, so wie es auch in Deutschland der Fall ist.

Das Parken von Pkw´s ist nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt und man sollte darauf achten, ob ein Parkautomat in der Nähe aufgestellt ist, an dem eine Parkgebühr entrichtet werden muss. Beim Autofahren ist zu beachten, dass in Polen der Alkoholkonsum für den Fahrer streng verboten ist. Werden Sie mit einem Alkoholgehalt im Blut von mehr als 0,2 Promille beim Führen eines Fahrzeuges ertappt, können Sie mit bis zu zwei Jahren Haft dafür bestraft werden.

Wer öfter mit dem eigenen Pkw im Ausland unterwegs ist, weiß, dass sich die Verkehrsregeln in den meisten europäischen Staaten ähneln, doch dass es auch immer wieder feine Unterschiede gibt, die im Straßenverkehr berücksichtigt werden müssen.

Diese Regeln beinhalten unter anderem auch differenzierte Geschwindigkeitsbegrenzungen:
• Maximalgeschwindigkeit im Stadtgebiet: 50 km/h, von 23 Uhr bis 5 Uhr 60 km/h
• Höchstgeschwindigkeit auf außerstädtischen Straßen: 90 km/h
• Höchstgeschwindigkeit auf zwei-spurigen Schnellstraßen: 110 km/h
• Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen: 130 km/h
• Abblendlicht muss zu allen Jahreszeiten Tag und Nacht an sein
• Ausländische Führerscheine haben in Polen ab dem Tag der Einreise 6 Monate Gültigkeit, bei längerem Aufenthalt muss eine örtliche Prüfung abgelegt werden, für die die Kenntnis der polnischen Sprache erforderlich ist
• Gurtpflicht auf allen Sitzen
• Handyverbot während des Fahrens
• Kinder bis 12 Jahre müssen im Kindersitz auf dem Rücksitz mitfahren
Wichtig für ausländische Autofahrer sind auch bestimmte Abweichungen in der Beschilderung bzw. Besonderheiten im Straßenverkehr:
• In polnischen Städten gibt es viele Fußgängerstreifen die leider nur wenig von den Fahrern - trotz empfindlichen Straffen - beachtet werden .
• Straßenschäden, Baustellen und eine Vielzahl von unbeschrankten Bahnübergängen verlangen besondere Aufmerksamkeit vom Fahrzeugführer
• In polnischen Großstädten gibt es viele Verkehrskreisel und der Verkehr wird anstatt durch Ampeln oft von Polizeibeamten geregelt
• Manche Straßen sind ausschließlich für öffentliche Verkehrsmittel und Taxis freigegeben
• Polen sind rasante und wagemutige Fahrer, deshalb muss dem Straßenverkehr immer mit besonderer Aufmerksamkeit begegnet werden.
Kosten für einige Verkehrsverstöße in Polen

Was tun, wenn ein Notfall eintritt?
Wichtige Ansprechpartner und Verhaltensregeln bei einem Notfall in Polen.
Im Falle eines Unfalls oder eines anderweitigen Notfalls gibt es je nach Zuständigkeitsbereich verschiedene Ansprechpartner.
Die folgenden Notrufnummern, können vom Festnetzanschluss oder von einer Telefonzelle aus kostenfrei gewählt werden:
• Pannendienst: 981
• Polizei: 997
• Städtische Polizei: 986
• Notarzt: 999
• Feuerwehr: 998

Wenn Sie nicht sicher sind, wer Ihr richtiger Ansprechpartner ist, kann vom Handy und dem Festnetz aus die Nummer 112 gewählt werden. Von dort aus wird der Anrufer zum entsprechenden Dienst weiterverbunden.

Für Notfälle, die Touristen betreffen und am Wasser oder in den Bergen eintreten, wurden zwei spezielle Rufnummern eingerichtet, auch diese Nummern sind wirklichen Unfällen mit lebensbedrohlichen Auswirkungen vorbehalten:
• Wasserrettungsdienst (WOPR): +48 601 100 100
• Bergrettungsdienst (GOPR) +48 601 100 300

Um auch Urlaubern helfen zu können, die nicht polnisch sprechen, werden in der Hauptsaison Rufnummern mit deutschsprachigen Ansprechpartnern eingerichtet. Vom 01. Mai bis zum 30. September steht der Dienst von 10 – 22 Uhr zur Verfügung:
• Vom Festnetz (gebührenfrei): 0 800 200 300
• Vom Handy (Kosten je nach Anbieter): +48 22 601 5555 oder +48 608 599 999

Grenzübergänge "D" - "PL"

Frankfurt/O. - Swiecko
Frankfurt/O. - Slubice - keine Reisebusse
Ahlbeck - Swinemünde:Fußgänger
Linken - Lubieszyn
Pommellen - Kolbaskowo
Rosow - Rosowek
Schwedt - Krajnik Dolny
Hohenwutzen - Osinow Dolny - keine Reisebusse
Kietz - Kostrzn
Guben - Gubin
Guben - Gubinek
Forst - Olszyna
Bad Muskau - Leknica
Podrosche - Przewoz - keine Busse
Ludwigsdorf - Jedrzychowice
Ostritz - Krzewina Zgorzel: nur Fußgänger
Zittau - Sieniawka
Zittau - Porajow - keine Busse
Görlitz - Zgorzelec

Siehe auch : Autobahnen in Polen

Versicherungsschutz in Polen
Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung in allen EU-Ländern zur Anwendung kommt, lohnt es sich, vor allem bei Sporturlauben, eine private Reisekrankenversicherung für den Urlaub in Polen abzuschließen, da die gesetzliche Krankenversicherung meist nur Kosten für die absolute Grundversorgung übernimmt.
Vor der Reise sollte gut überlegt werden, welche Versicherungsabschlüsse weiterhin Sinn machen. Wer zwei Wochen Badeurlaub an der polnischen Ostsee macht, braucht sicherlich einen anderen Versicherungsschutz, als ein Urlauber der vier oder sechs Wochen mit dem Rucksack durch ganz Polen reist, um möglichst viele Eindrücke des Landes zu sammeln.
Eine Diebstahl- und eine Gepäckversicherung können jedoch stets sinnvoll sein, da es an Bahnhöfen oder Flughäfen oder an öffentlichen Plätzen, trotz der vergleichsweise geringen Kriminalitätsrate in Polen zu Diebstählen kommen kann.
Informationen über die notwendigen Auslandsversicherungen erhält man am besten beim persönlichen Versicherungsberater oder auf entsprechenden Seiten im Internet.

Polnische Ordnungsdienste
Der Ordnungsapparat in Polen ist in verschiedene Instanzen mit unterschiedlichen Kompetenzen aufgegliedert, die teilweise staatlich organisiert sind.
Polizei und Feuerwehr erfüllen die gleichen Aufgaben wie auch in Deutschland, zusätzlich gibt es noch die Straż Miejska, die Stadtpolizei, die den Kommunen untersteht und im Prinzip die gleiche Aufgabe hat wie die Staatspolizei, nämlich Recht und Ordnung aufrecht zu erhalten und hilfebedürftige Bürger und Touristen zu schützen und zu unterstützen.
Berg- und Wasserrettungsdienst sind freiwillige nationale Organisationen, die sich um die Rettung und Versorgung von Menschen in den jeweiligen Gebieten kümmern.

Ansprechpartner für weitere Belange
Für die Unterstützung von Touristen, die aufgrund von Unfällen, Überfällen, Diebstählen oder anderer Missgeschicke in Schwierigkeiten geraten sind, bieten die jeweiligen Konsulate Hilfestellung an.

Mit dem Haustier nach Polen
Die Mitnahme von Haustieren nach Polen ist ohne Quarantäne möglich. Allerdings muss eine entsprechende Genehmigung vorliegen und die Nachweise über die geforderten Untersuchungen und Impfungen müssen mitgeführt werden. Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen EU-Haustierpass, der Angaben zum Tier – inklusive Foto – und zum Halter enthält.
Die genauen Einreisebedingungen für Haustiere sind von der Tierärztlichen Aufsichtsbehörde in Polen zu erfragen.
Prinzipiell ist eine aktuelle Tollwutimpfung für einreisende Haustiere nötig. Die Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise erfolgt sein. Weiterhin besteht eine Kennzeichnungspflicht, dass heißt die Tiere müssen per Tätowierung oder implantiertem Mikrochip identifizierbar sein.
Wie bei Urlaubsreisen überhaupt sollte man sich von vorn herein verschiedene Gedanken machen: Wohin mit dem Haustier beim Theater-, Museums- oder Restaurantbesuch. Vor Urlaubsantritt muss außerdem geklärt sein, ob das gebuchte Hotel Haustiere erlaubt.
Und ganz wichtig: Ein Haustier, dass in Polen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, benötigt eine Fahrkarte. Für Hunde besteht dort Leinen- und Maulkorbzwang.
 

 

 

 
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