Allgemeine Informationen zum polnischen Strafrecht:

Am 1. September 1998 traten drei wichtige Kodifikationen in Kraft: das Strafgesetzbuch (Kodeks karny, k.k.) und die Strafprozessordnung (Kodeks postepowania karnego k.p.k). und das Strafvollzugsgesetz (Kodeks karny wykonawczy)- alle wurden am 6. Juni 1997 verabschiedet. Daneben bestehen noch zahlreiche (andere) Gesetze, die strafrechtlichen Vorschriften beinhalten, wie das Finanzstrafgesetz vom 10. 9. 1999 oder das Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten, den Kodeks wykrocen (KW).

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Der Verlag de-iure-pl.org bringt am 15. März 2012 die Neuübersetzung des polnischen Zivilgesetzbuchs auf den Markt.

Als Juristen einer international tätigen Kanzlei verfügen die Autoren Patricia Elbers und Robert Siwik über profunde Fachkenntnisse und große Erfahrung im Umgang mit deutsch-polnischen Geschäftsbeziehungen. Die enge Zusammenarbeit deutscher und polnischer Muttersprachler im Rahmen dieser Übersetzung gewährleistet daher eine hervorragende Qualität.

Die zweisprachige Ausgabe umfasst etwa 520 Seiten und berücksichtigt bereits den Rechtsstand von April 2012. Regulär kostet die Neuerscheinung 45,99 Euro zzgl. 2,00 Euro Versandkosten. Bis 15. März ist die Ausgabe zum Einführungspreis von nur 35,99 Euro zzgl. 2,00 Euro Versandkosten erhältlich.

Bestellungen sind unter anfrage@de-iure-pl.org, unter der Telefonnummer 0049/(0)941 567 207 oder unter der Faxnummer: 0049/(0)941 567 208 möglich. Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Polnisch:
Nowy przekład polskiego kodeksu cywilnego na język niemiecki 15 marca 2012 r. ukaże się na rynku nowe tłumaczenie polskiego kodeksu cywilnego, wydane przez wydawnictwo de-iure-pl.org. Tłumaczenie zostało przygotowane przez Patrizię Elbers i Roberta Siwika prawników w międzynarodowej kancelarii prawnej, posiadających gruntowną wiedzę i doświadczenie w polsko-niemieckim obrocie prawnym. Ścisła współpraca autorów posługujących się językiem polskim i niemieckim, jako językiem ojczystym zapewnia wysoką jakość tłumaczenia. Dwujęzyczne wydanie liczy 520 stron i obejmuje aktualny stan prawny wraz z poprawkami, które wejdą w życie w kwietniu 2012.

Cena książki to 45,99 Euro + koszt wysyłki 2,00 Euro. Do 15 marca można nabyć książkę w okazyjnej cenie 35,99 Euro + 2,00 Euro za wysyłkę. Prowadzimy wysyłkę do Polski oraz wystawiamy rachunki w złotówkach. Zamówienia należy składać na adres anfrage@de-iure-pl.org , telefonicznie pod nr tel. 0049/(0) 941 567 207, lub faxem na numer 0049/(0)941 567 208.

Gemäß der Definition der Straftat, die das polnische Strafgesetzbuch angenommen hat, ist eine Straftat die sozial gefährliche, verbotene, unter Strafdrohung durch das in der Begehungszeit geltende Gesetz begangene Tat. So kann eine Tat ohne, dass das Merkmal der sozialen Gefährlichkeit verwirklicht wurde, nicht verfolgt werden. So beispielsweise begeht keine Straftat jemand, der jemand ein offensichtlich falsches Datum (z.B. Jahr 2229 anstatt von 2009) auf einem öffentlichen Dokument ausbessert.
Das polnische Strafgesetzbuch sieht einige strafbare Handlungen der Vorbereitung von Schwerverbrechen vor. Ähnlich wie im Deutschen Strafrecht, kann beim Rücktritt vom Versuch/bei der Vorbereitung und „tätiger Reue" von einer Strafe abgesehen werden.

Es wurden folgende Formen der Täterschaft geregelt: Einzeltäterschaft, Mittäterschaft, leitende Täterschaft, befehlende Täterschaft (neu geregelt; Abhängigkeit einer Person wird dazu ausgenutzt, sie mit der Verübung von Straftaten zu beauftragen), Anstiftung sowie Beihilfe.
Als Strafen sieht das polnische Strafgesetzbuch vor: Buße, Freiheitsbeschränkung, Freiheitsstrafe, 25-jährige Freiheitsstrafe, lebenslängliche Freiheitsstrafe. Die Todesstrafe wurde abgeschafft. Zu zahlreichen Strafmitteln gehört u.a. Entziehung der Bürgerrechte und öffentliche Verkündung des Urteils. Eine weitere Besonderheit besteht im polnischen Strafrecht darin, dass z.B. bei der Körperverletzung eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft nicht erfolgt, wenn die Verletzungen nicht länger als 7 Tage andauerten. Hier besteht dann aber die Möglichkeit der Privatklage.

Allgemeine Informationen zum polnischen Zivilrecht:

Das polnische Zivilrecht ist im polnischen ZGB (Kodeks cywilny) geregelt. Weitestgehend sind die Regelungen mit dem deutschen BGB vergleichbar.
Das polnische Zivilgesetzbuch besteht aus 4 Teilen:

Das erste Buch des ZGB (allgemeiner Teil - część ogólna) regelt:
Zivilrechtssubjekte (natürliche Personen, juristische Personen), (subjekty prawa cywilnego: osoby fizyczne i prawne) Gegenstände von Rechtsverhältnissen (bewegliche Sachen, Immobilien, Früchte), (rzeczy ruchome i nieruchome, owoce rzeczy) allgemeine Fragen der Rechtshandlungen; Abgabe von Willenserklärungen, die Form von Willenserklärungen (formy oświadczenia woli), mangelhafte Willenserklärungen (błędne oświadczenia woli), der Abschluss eines Vertrages (zawieranie umów), Bedingung (warunek), Fristen (terminy), Vertretung; Vollmacht und Prokura (pełnomocnictwo i prokura) Anspruchsverjährung (przedawnienie roszczeń).


Im zweiten Buch des ZGB (Sachenrecht - prawo rzeczowe) wurden verankert:
Inhalt des Eigentumsrechts (prawo własności), Erwerb und Schutz des Eigentums (nabycie i ochrona własności), Miteigentum (współwłasność), Erbnießbrauch (posiadanie wieczyste), beschränkte dingliche Rechte (ograniczone prawa rzeczowe), Besitz und sein Schutz (posiadanie i jego ochrona)
Die anderen beschränkten dinglichen Rechte: das genossenschaftliche Eigentumsrecht an einer Räumlichkeit, die Hypothek (hipoteka), das Registerpfandrecht sind in Sondergesetzen geregelt.


Das dritte Buch (Schuldrecht - prawo zobowiązań) wird in zwei Teile unterteilt:
der erste Teil betrifft allgemeine Fragen des Schuldrechts; darunter die ungerechtfertigte Bereicherung (bezpodstawne wzbogacenie) und die deliktische Haftung (odpowiedzialność za czyny niedozwolone),
der zweite Teil hingegen regelt gesetzliche Vertragstypen (auch Verträge, die im Handelsverkehr, zwischen Unternehmern geschlossen werden z.B. der Agenturvertrag, der Lagervertrag, der Beförderungsvertrag, der Speditionsvertrag), die Anweisung sowie allgemeine Fragen des Wertpapierrechts.
Das vierte Buch beschäftigt sich mit Erbrecht (prawo spadkowe).


Das Familienrecht (Prawo rodzinne) wurde in einem getrennten Gesetzesbuch – dem Familiengesetzesbuch (kodeks rodzinny i opiekuńczy) vom 1964, geregelt. Das Handelsgesetzbuch von 1932 wurde durch ein neues Gesetz – Gesetzbuch der Handelsgesellschaften (Kodeks spółek handlowych) von 15. September 2000 ersetzt.

Allgemeine Informationen zum polnischen Verfassungsrecht:

Die polnische Verfassung (Konstytucja Rzeczypospolitej Polskiej) wurde am 2. April 1997 von Sejm und Senat (Nationalversammlung) verabschiedet und am 25. Mai 1997 vom polnischen Volk per Volksabstimmung angenommen. Sie ist seit dem 17. Oktober 1997 in Kraft. Die polnische Verfassung besteht aus dreizehn Kapiteln und 243 Artikeln. Besondere Aufmerksamkeit ist dem zweiten Kapitel zu widmen. Die polnische Verfassung garantiert die Wahrung aller Rechte, die standardgemäß in einem demokratischen Rechtsstaat gelten. Diese umfassen die Grundfreiheiten und persönliche, politische wirtschaftliche, soziale und kulturelle Freiheiten und Rechte.
Im vierten Kapitel werden die Kompetenzen der polnischen Parlamentskammern, Sejm und Senat, verankert. Im Kapitel sechs und sieben befinden sich detaillierte Vorschriften über die Stellung des polnischen Staatspräsidenten und der polnischen Regierung.
Polen war Wegbereiter für europäische Verfassungen. Im Jahre 1791 hat der Sejm der Republik Polen beider Nationen (Polnisch-Litauische Union) das erste moderne Grundgesetz auf dem alten Kontinent und das zweite in der Welt (nach der amerikanischen Verfassung 1787) verabschiedet. Später wurde sie "Verfassung vom 3. Mai" genannt. Zur Ehren der Mai-Verfassung wurde der 3. Mai Polens Nationalfeiertag. Es folgten weitere Verfassungen; vom 22. Juli 1807, von 27. November 1815, vom 19. Februar 1919, vom 17. März 1921, vom 23. April 1935, vom 22. Juli 1952, und sog. Kleine Verfassung vom 17. Oktober 1992.

Zusatzinformationen:

Das große Angebot an zahlreichen Wörterbüchern, die im Internet zugänglich sind, wird jetzt um ein neues Wörterbuch ergänzt. Auf die Initiative der Deutsch-Polnischen Juristen-Vereinigung e.V. www.dpjv.de entstand ein deutsch-polnisches und polnisch-deutsches Wörterbuch, welches sich auf dem Gebiet der juristischen und wirtschaftlichen Begriffe spezialisiert www.woerterbuch-deutsch-polnisch.de.
Das Wörterbuch ist frei zugänglich verfügt bereits jetzt über 90.000 Wörter. Jeder Anwender darf bei seiner Gestaltung aktiv mitwirken -- es reicht die Betreiber des Wörterbuchs zu kontaktieren.
Bereits jetzt wird das Wörterbuch von allen, die schnell ein Begriff finden wollen, gerne in Anspruch genommen. Die Einfachheit und Schnelligkeit der Suche ist ein überzeugendes Argument für viele Anwender.

Jährlich steigt die Anzahl deutsch-polnischer Wirtschaftskontakte kontinuierlich an. Dabei tauchen insbesondere für deutsche Geschäfts- und Verhandlungspartner sprachliche Barrieren auf, die nicht einfach zu überwinden sind.

Vor diesem Hintergrand entstand eine juristische Datenbank: de-iure-pl**, die deutschen und polnischen *Gerichten, Universitäten, Unternehmen, Consultingfirmen, Rechtsanwaltskanzleien* sowie *Übersetzern* Hilfe bei der Übersetzung juristischen Texte leistet. Dienstleistung ist auf Übersetzungen juristischer Texte aus dem
Polnischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Polnische sowie auf juristische Begleitung deutsch-polnischer Wirtschaftsbeziehungen spezialisiert.

Im Online-Angebot haben Sie einerseits die Möglichkeit, ein deutsch-polnisches juristisches *Wörterbuch* www.woerterbuch-deutsch-polnisch.de, sowie deutsche und polnische *Gesetzestexte* in Originalsprache kostenlos und uneingeschränkt zu nutzen. Andererseits stehen hier auch viele bereits *übersetzte Gesetze* ** www.mustervertraege-deutsch-polnisch.de zur Verfügung; sie sind zum Teil kostenpflichtig. Außerdem übersetzen wir juristische und wirtschaftliche Texte auf Anfrage. Unsere Dienstleistung wird ausschließlich durch Juristen erbracht, die sich durch höchste fachliche Kompetenz auszeichnen.

Bis zum aktuellen Zeitpunkt existiert keine vergleichbare Datenbank im Internet, die eine breite Unterstützung im Umgang mit dem jeweils anderen Rechtssystem durch fachlich kompetente Übersetzung bietet.

Die wirtschaftlichen Beziehungen zu Polen vertiefen sich kontinuierlich. Unternehmensgründungen in Polen, Vertragsgestaltung, Baugenehmigungen, Anwendung des polnischen Internationalen Privatrechts auf Beziehungen zu Deutschland, wirtschaftliche Tätigkeit eines deutschen Unternehmens in Polen sind nur ein Teil der Bereiche, bei denen sich für Unternehmen rechtliche Fragen stellen. Vor diesem Hintergrund entstand jetzt eine
neue Internetseite: eine deutsch-polnische juristische Internetbank der Musterverträgen www.de-iure-pl.org.
Zielgruppen der Internetseite sind vor allem natürliche Personen, Unternehmen, Consultingfirmen, Rechtsanwaltskanzleien, Übersetzungsbüros. Das Ziel ist die deutsche Unternehmer, die ihre Tätigkeit in Polen planen oder bereits umgesetzt haben, juristisch und grenzüberschreitend zu unterstützen.
Die Datenbank verfügt bereits über zahlreiche Übersetzungen von Musterverträgen, die in polnischer und deutscher Sprache zugänglich sind und auf die Bedürfnisse des internationalen Verkehrs zugeschnitten sind Sie sind frei abrufbar.
Die Datenbank bietet eine kostenlose Sammlung von Nachrichten über die aktuellen Änderungen in Bereich des polnischen und deutschen Rechts, dessen besonderer Schwerpunkt auf wirtschaftlichen und juristischen Nachrichten liegt. Die Seite verfügt auch über freizugängliche News, die Artikel zu zahlreichen juristischen Themen, wie beispielsweise Kaufrecht, anbietet.

Das Angebot an bereits gesammelten Mustervertragen und deren Übersetzung wird durch eine kompetente Beratung zweisprachiger Juristen ergänzt, die eine fundierte Erfahrung in Kontakten auf dem polnischen Markt haben.

 

 

 
 
 
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