Allgemeine Informationen zum polnischen
Strafrecht:
Am 1. September 1998 traten drei wichtige
Kodifikationen in Kraft: das Strafgesetzbuch (Kodeks
karny, k.k.) und die Strafprozessordnung (Kodeks
postepowania karnego k.p.k). und das
Strafvollzugsgesetz (Kodeks karny wykonawczy)- alle
wurden am 6. Juni 1997 verabschiedet. Daneben
bestehen noch zahlreiche (andere) Gesetze, die
strafrechtlichen Vorschriften beinhalten, wie das
Finanzstrafgesetz vom 10. 9. 1999 oder das Gesetz
über die Ordnungswidrigkeiten, den Kodeks wykrocen
(KW).
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Der Verlag
de-iure-pl.org bringt am 15. März 2012 die Neuübersetzung des polnischen Zivilgesetzbuchs auf den Markt.
Als Juristen einer international tätigen Kanzlei verfügen die Autoren Patricia Elbers und Robert Siwik über profunde Fachkenntnisse und große Erfahrung im Umgang mit deutsch-polnischen Geschäftsbeziehungen. Die enge Zusammenarbeit deutscher und polnischer Muttersprachler im Rahmen dieser Übersetzung gewährleistet daher eine hervorragende Qualität.
Die zweisprachige Ausgabe umfasst etwa 520 Seiten und berücksichtigt bereits den Rechtsstand von April 2012. Regulär kostet die Neuerscheinung 45,99 Euro zzgl. 2,00 Euro Versandkosten. Bis 15. März ist die Ausgabe zum Einführungspreis von nur 35,99 Euro zzgl. 2,00 Euro Versandkosten erhältlich.
Bestellungen sind unter anfrage@de-iure-pl.org, unter der Telefonnummer 0049/(0)941 567 207 oder unter der Faxnummer: 0049/(0)941 567 208 möglich. Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Polnisch: Nowy przekład polskiego kodeksu cywilnego na język niemiecki
15 marca 2012 r. ukaże się na rynku nowe tłumaczenie polskiego kodeksu cywilnego, wydane przez wydawnictwo
de-iure-pl.org.
Tłumaczenie zostało przygotowane przez Patrizię Elbers i Roberta Siwika prawników w międzynarodowej kancelarii prawnej, posiadających gruntowną wiedzę i doświadczenie w polsko-niemieckim obrocie prawnym. Ścisła współpraca autorów posługujących się językiem polskim i niemieckim, jako językiem ojczystym zapewnia wysoką jakość tłumaczenia.
Dwujęzyczne wydanie liczy 520 stron i obejmuje aktualny stan prawny wraz z poprawkami, które wejdą w życie w kwietniu 2012.
Cena książki to 45,99 Euro + koszt wysyłki 2,00 Euro. Do 15 marca można nabyć książkę w okazyjnej cenie 35,99 Euro + 2,00 Euro za wysyłkę. Prowadzimy wysyłkę do Polski oraz wystawiamy rachunki w złotówkach.
Zamówienia należy składać na adres anfrage@de-iure-pl.org , telefonicznie pod nr tel. 0049/(0) 941 567 207, lub faxem na numer 0049/(0)941 567 208.
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Gemäß der Definition der Straftat, die das polnische
Strafgesetzbuch angenommen hat, ist eine Straftat
die sozial gefährliche, verbotene, unter
Strafdrohung durch das in der Begehungszeit geltende
Gesetz begangene Tat. So kann eine Tat ohne, dass
das Merkmal der sozialen Gefährlichkeit verwirklicht
wurde, nicht verfolgt werden. So beispielsweise
begeht keine Straftat jemand, der jemand ein
offensichtlich falsches Datum (z.B. Jahr 2229
anstatt von 2009) auf einem öffentlichen Dokument
ausbessert.
Das polnische Strafgesetzbuch sieht einige strafbare
Handlungen der Vorbereitung von Schwerverbrechen
vor. Ähnlich wie im Deutschen Strafrecht, kann beim
Rücktritt vom Versuch/bei der Vorbereitung und
„tätiger Reue" von einer Strafe abgesehen werden.
Es wurden folgende Formen der Täterschaft geregelt:
Einzeltäterschaft, Mittäterschaft, leitende
Täterschaft, befehlende Täterschaft (neu geregelt;
Abhängigkeit einer Person wird dazu ausgenutzt, sie
mit der Verübung von Straftaten zu beauftragen),
Anstiftung sowie Beihilfe.
Als Strafen sieht das polnische Strafgesetzbuch vor:
Buße, Freiheitsbeschränkung, Freiheitsstrafe,
25-jährige Freiheitsstrafe, lebenslängliche
Freiheitsstrafe. Die Todesstrafe wurde abgeschafft.
Zu zahlreichen Strafmitteln gehört u.a. Entziehung
der Bürgerrechte und öffentliche Verkündung des
Urteils. Eine weitere Besonderheit besteht im
polnischen Strafrecht darin, dass z.B. bei der
Körperverletzung eine Strafverfolgung durch die
Staatsanwaltschaft nicht erfolgt, wenn die
Verletzungen nicht länger als 7 Tage andauerten.
Hier besteht dann aber die Möglichkeit der
Privatklage.
Allgemeine Informationen
zum polnischen Zivilrecht:
Das polnische Zivilrecht ist im polnischen ZGB (Kodeks
cywilny) geregelt. Weitestgehend sind die Regelungen
mit dem deutschen BGB vergleichbar.
Das polnische Zivilgesetzbuch besteht aus 4 Teilen:
Das erste Buch des ZGB (allgemeiner Teil -
część ogólna) regelt:
Zivilrechtssubjekte (natürliche Personen,
juristische Personen), (subjekty prawa cywilnego:
osoby fizyczne i prawne) Gegenstände von
Rechtsverhältnissen (bewegliche Sachen, Immobilien,
Früchte), (rzeczy ruchome i nieruchome, owoce rzeczy)
allgemeine Fragen der Rechtshandlungen; Abgabe von
Willenserklärungen, die Form von Willenserklärungen
(formy oświadczenia woli), mangelhafte
Willenserklärungen (błędne oświadczenia woli), der
Abschluss eines Vertrages (zawieranie umów),
Bedingung (warunek), Fristen (terminy), Vertretung;
Vollmacht und Prokura (pełnomocnictwo i prokura)
Anspruchsverjährung (przedawnienie roszczeń).
Im zweiten Buch des ZGB (Sachenrecht - prawo
rzeczowe) wurden verankert:
Inhalt des Eigentumsrechts (prawo własności), Erwerb
und Schutz des Eigentums (nabycie i ochrona
własności), Miteigentum (współwłasność),
Erbnießbrauch (posiadanie wieczyste), beschränkte
dingliche Rechte (ograniczone prawa rzeczowe),
Besitz und sein Schutz (posiadanie i jego ochrona)
Die anderen beschränkten dinglichen Rechte: das
genossenschaftliche Eigentumsrecht an einer
Räumlichkeit, die Hypothek (hipoteka), das
Registerpfandrecht sind in Sondergesetzen geregelt.
Das dritte Buch (Schuldrecht - prawo zobowiązań)
wird in zwei Teile unterteilt:
der erste Teil betrifft allgemeine Fragen des
Schuldrechts; darunter die ungerechtfertigte
Bereicherung (bezpodstawne wzbogacenie) und die
deliktische Haftung (odpowiedzialność za czyny
niedozwolone),
der zweite Teil hingegen regelt gesetzliche
Vertragstypen (auch Verträge, die im Handelsverkehr,
zwischen Unternehmern geschlossen werden z.B. der
Agenturvertrag, der Lagervertrag, der
Beförderungsvertrag, der Speditionsvertrag), die
Anweisung sowie allgemeine Fragen des
Wertpapierrechts.
Das vierte Buch beschäftigt sich mit Erbrecht (prawo
spadkowe).
Das Familienrecht (Prawo rodzinne) wurde in einem
getrennten Gesetzesbuch – dem Familiengesetzesbuch (kodeks
rodzinny i opiekuńczy) vom 1964, geregelt. Das
Handelsgesetzbuch von 1932 wurde durch ein neues
Gesetz – Gesetzbuch der Handelsgesellschaften (Kodeks
spółek handlowych) von 15. September 2000 ersetzt.
Allgemeine Informationen zum polnischen
Verfassungsrecht:
Die polnische Verfassung (Konstytucja
Rzeczypospolitej Polskiej) wurde am 2. April 1997
von Sejm und Senat (Nationalversammlung)
verabschiedet und am 25. Mai 1997 vom polnischen
Volk per Volksabstimmung angenommen. Sie ist seit
dem 17. Oktober 1997 in Kraft. Die polnische
Verfassung besteht aus dreizehn Kapiteln und 243
Artikeln. Besondere Aufmerksamkeit ist dem zweiten
Kapitel zu widmen. Die polnische Verfassung
garantiert die Wahrung aller Rechte, die
standardgemäß in einem demokratischen Rechtsstaat
gelten. Diese umfassen die Grundfreiheiten und
persönliche, politische wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Freiheiten und Rechte.
Im vierten Kapitel werden die Kompetenzen der
polnischen Parlamentskammern, Sejm und Senat,
verankert. Im Kapitel sechs und sieben befinden sich
detaillierte Vorschriften über die Stellung des
polnischen Staatspräsidenten und der polnischen
Regierung.
Polen war Wegbereiter für europäische Verfassungen.
Im Jahre 1791 hat der Sejm der Republik Polen beider
Nationen (Polnisch-Litauische Union) das erste
moderne Grundgesetz auf dem alten Kontinent und das
zweite in der Welt (nach der amerikanischen
Verfassung 1787) verabschiedet. Später wurde sie
"Verfassung vom 3. Mai" genannt. Zur Ehren der
Mai-Verfassung wurde der 3. Mai Polens
Nationalfeiertag. Es folgten weitere Verfassungen;
vom 22. Juli 1807, von 27. November 1815, vom 19.
Februar 1919, vom 17. März 1921, vom 23. April 1935,
vom 22. Juli 1952, und sog. Kleine Verfassung vom
17. Oktober 1992.
Zusatzinformationen:
Das große Angebot an zahlreichen Wörterbüchern, die
im Internet zugänglich sind, wird jetzt um ein neues
Wörterbuch ergänzt. Auf die Initiative der
Deutsch-Polnischen Juristen-Vereinigung e.V.
www.dpjv.de entstand ein deutsch-polnisches und
polnisch-deutsches Wörterbuch, welches sich auf dem
Gebiet der juristischen und wirtschaftlichen
Begriffe spezialisiert
www.woerterbuch-deutsch-polnisch.de.
Das Wörterbuch ist frei zugänglich verfügt bereits
jetzt über 90.000 Wörter. Jeder Anwender darf bei
seiner Gestaltung aktiv mitwirken -- es reicht die
Betreiber des Wörterbuchs zu kontaktieren.
Bereits jetzt wird das Wörterbuch von allen, die
schnell ein Begriff finden wollen, gerne in Anspruch
genommen. Die Einfachheit und Schnelligkeit der
Suche ist ein überzeugendes Argument für viele
Anwender.
Jährlich steigt die Anzahl deutsch-polnischer
Wirtschaftskontakte kontinuierlich an. Dabei tauchen
insbesondere für deutsche Geschäfts- und
Verhandlungspartner sprachliche Barrieren auf, die
nicht einfach zu überwinden sind.
Vor diesem Hintergrand entstand eine juristische
Datenbank:
de-iure-pl**, die deutschen und polnischen
*Gerichten, Universitäten, Unternehmen,
Consultingfirmen, Rechtsanwaltskanzleien* sowie
*Übersetzern* Hilfe bei der Übersetzung juristischen
Texte leistet. Dienstleistung ist auf Übersetzungen
juristischer Texte aus dem
Polnischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins
Polnische sowie auf juristische Begleitung
deutsch-polnischer Wirtschaftsbeziehungen
spezialisiert.
Im Online-Angebot haben Sie einerseits die
Möglichkeit, ein deutsch-polnisches juristisches
*Wörterbuch*
www.woerterbuch-deutsch-polnisch.de,
sowie deutsche und polnische *Gesetzestexte* in
Originalsprache kostenlos und uneingeschränkt zu
nutzen. Andererseits stehen hier auch viele bereits
*übersetzte Gesetze* **
www.mustervertraege-deutsch-polnisch.de zur
Verfügung; sie sind zum Teil kostenpflichtig.
Außerdem übersetzen wir juristische und
wirtschaftliche Texte auf Anfrage. Unsere
Dienstleistung wird ausschließlich durch Juristen
erbracht, die sich durch höchste fachliche Kompetenz
auszeichnen.
Bis zum aktuellen Zeitpunkt existiert keine
vergleichbare Datenbank im Internet, die eine breite
Unterstützung im Umgang mit dem jeweils anderen
Rechtssystem durch fachlich kompetente Übersetzung
bietet.
Die wirtschaftlichen Beziehungen zu Polen vertiefen
sich kontinuierlich. Unternehmensgründungen in
Polen, Vertragsgestaltung, Baugenehmigungen,
Anwendung des polnischen Internationalen
Privatrechts auf Beziehungen zu Deutschland,
wirtschaftliche Tätigkeit eines deutschen
Unternehmens in Polen sind nur ein Teil der
Bereiche, bei denen sich für Unternehmen rechtliche
Fragen stellen. Vor diesem Hintergrund entstand
jetzt eine
neue Internetseite: eine deutsch-polnische
juristische Internetbank der Musterverträgen
www.de-iure-pl.org.
Zielgruppen der Internetseite sind vor allem
natürliche Personen, Unternehmen, Consultingfirmen,
Rechtsanwaltskanzleien, Übersetzungsbüros. Das Ziel
ist die deutsche Unternehmer, die ihre Tätigkeit in
Polen planen oder bereits umgesetzt haben,
juristisch und grenzüberschreitend zu unterstützen.
Die Datenbank verfügt bereits über zahlreiche
Übersetzungen von Musterverträgen, die in polnischer
und deutscher Sprache zugänglich sind und auf die
Bedürfnisse des internationalen Verkehrs
zugeschnitten sind Sie sind frei abrufbar.
Die Datenbank bietet eine kostenlose Sammlung von
Nachrichten über die aktuellen Änderungen in Bereich
des polnischen und deutschen Rechts, dessen
besonderer Schwerpunkt auf wirtschaftlichen und
juristischen Nachrichten liegt. Die Seite verfügt
auch über freizugängliche News, die Artikel zu
zahlreichen juristischen Themen, wie beispielsweise
Kaufrecht, anbietet.
Das Angebot an bereits gesammelten Mustervertragen
und deren Übersetzung wird durch eine kompetente
Beratung zweisprachiger Juristen ergänzt, die eine
fundierte Erfahrung in Kontakten auf dem polnischen
Markt haben. |