Seit den polnischen
Teilungen 1772, 1793 und 1795 und der Einverleibung von Teilen des
polnischen Territoriums in den preußischen Staat existierte eine
zahlenmäßig starke polnische Minderheit in Deutschland, v. a. in
den preußischen Provinzen Posen und Westpreußen. Ab der Mitte des
19. Jh. gab es aber auch, vor allem aus diesen Regionen, verstärkt
polnische Zuwanderung ins Ruhrgebiet, so dass dort in machen
Kreisen, wie zur Volkszählung 1900 besonders in Recklinghausen
(13,8%) oder im Landkreis Gelsenkirchen (13,1%), der Anteil
polnischer Bevölkerung beachtlich war, sich aber schnell
assimilierte.Die Anerkennung als nationale Minderheit, die bereits im Deutschen
Reich stattgefunden hatte, wurde erst am 7. September 1939,
unmittelbar nach Beginn des Polenfeldzugs, durch ein Dekret der
Nationalsozialisten widerrufen. Polnische Immobilien und Banken
wurden am 3. Juni 1940 beschlagnahmt. Die Führung der polnischen
Organisationen wie z. B. des Bundes der Polen in Deutschland
(gegr. 1922) wurde ab 25. August 1939 verhaftet, Hunderte wurden
in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Buchenwald ermordet.
Mit der Verschiebung der deutsch-polnischen Grenze an die
Oder-Neiße-Linie 1945 kamen alle deutschen Gebiete, in denen eine
polnische, bzw. slawophone Minderheit seit alters her ansässig
war, also in den preußischen Provinzen Oberschlesien, West- und
Ostpreußen, zu Polen, so dass seitdem von einer polnischen
Minderheit in Deutschland im international gebräuchlichen Sinne
dieses Begriffes nicht mehr die Rede sein kann. Bei den innerhalb
der jetzigen deutschen Grenzen ansässigen Bürgern polnischer
Nationalität handelt es sich um Zuwanderer und Aussiedler, die
nach dem Zweiten Weltkrieg ihren Wohnsitz in Deutschland genommen
haben.
Im deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag vom
17. Juni 1991 wird
offiziell festgestellt, dass in der Bundesrepublik Deutschland
eine Bevölkerungsgruppe existiert, die Personen mit deutscher
Staatsangehörigkeit, die polnischer Abstammung sind oder sich zur
polnischen Sprache, Kultur und Tradition bekennen (Art. 20),
umfasst. Es handelt sich hierbei mehrheitlich um Aussiedler aus
Polen, die zusammen mit polnischen Einwanderern 1,3% (Mikrozensus
2005) bzw. etwa 2,5% (laut polnischen Quellen) der deutschen
Bevölkerung ausmachen. Die Angabe einer tatsächlichen Anzahl wird
durch die Tatsache erschwert, dass ein Großteil der Aussiedler
zwar in Polen geboren wurde, aber aufgrund seiner
Deutschstämmigkeit in die Bundesrepublik kam. Diese Personen
gelten als Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des
Grundgesetzes und besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. Da
statistische Angaben über das tatsächliche Zugehörigkeitsgefühl
dieser Personengruppe zur deutschen oder polnischen Nation fehlen,
ist es umstritten, inwieweit Aussiedler der ethnischen Gruppe der
Polen in Deutschland zugeordnet werden können. Die Anzahl
dauerhaft in Deutschland lebender Personen mit ausschließlich
polnischer Staatsangehörigkeit liegt bei 384.808 (2007), was etwa
0,47% der Bevölkerung enstpricht.
Die offizielle (Wieder-)Anerkennung einer
„polnischen Minderheit“
in Deutschland durch die Bundesregierung steht nicht auf der
Tagesordnung. Auch wenn sich im Artikel 20 des Deutsch-Polnischen
Nachbarschaftsvertrages vom 17. Juni 1991 beide Vertragsparteien
verpflichten, die Rechte der in ihren Staatsgebieten ansässigen
Personen der jeweils anderen Nationalität zu respektieren, können
den Polen in Deutschland – einer jüngst zugewanderten Gruppe –
nach Ansicht der Bundesregierung nicht dieselben Rechte wie der
deutschen Minderheit in Polen – einer autochthonen, anerkannten
Nationalen Minderheit – zugestanden werden. Die Polen in
Deutschland werden somit wie andere Zuwanderergruppen,
beispielsweise die der Türken oder der Russen, behandelt.
In diesem Zusammenhang zeigte sich 2007 die damalige polnische
Außenministerin Anna Fotyga in einem Interview der FAZ besorgt,
ihre „Landsleute“, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
seien einem Assimilationsdruck von deutscher Seite schutzlos
ausgeliefert und drängte auf eine baldige Anerkennung, wie sie die
deutsche Minderheit in Polen bekommen hat.
In der Zeit vor dem zweiten Weltkrieg existierte der Verband der
nationalen Minderheiten in Deutschland.
Es gibt zur Zeit keine Dachorganisation, die alle in Deutschland
lebenden Polen vertritt. Vielmehr existieren viele kleine Vereine
und lokale Gruppen, in denen bei regelmäßigen Treffen die
polnische Kultur gepflegt wird.
Eine besondere Rolle kommt in diesem Zusammenhang der Polnischen
Katholischen Mission zu, die neben ihrer seelsorgerischen
Tätigkeit auch Unterricht in polnischer Sprache für Kinder
polnischer Migranten anbietet.
Zu den wichtigsten auf Bundesebene tätigen Vereinen zählen der
Bund der Polen in Deutschland und der Polnische Kongress in
Deutschland.
|
|
Polonia ist die lateinische
Bezeichnung für den Staat Polen und wird
in der polnischen Sprache für die
polnische Diaspora benutzt, die etwa 20
Mio. Menschen in der gesamten Welt
umfasst.
Definitionsgemäß gehört zur Polonia jede
außerhalb Polens lebende Person, die:
•die polnische Staatsbürgerschaft
besitzt (auch wenn diese Person nicht im
Besitz eines gültigen Reisepasses bzw.
Personalausweises ist),
•die polnische und daneben noch eine
weitere Staatsbürgerschaft besitzt,
•die polnische Staatsbürgerschaft nicht
besitzt, jedoch polnischer Herkunft ist
und sich zum Polentum bekennt.
Das wichtigste Kriterium ist die eigene
Herkunft, bzw. die Herkunft der
Vorfahren und das Bekenntnis zum
Polentum. Die betreffende Person muss
hierbei nicht in Polen geboren worden
sein. In einigen Quellen werden die
Polen in den ehemaligen polnischen
Ostgebieten nicht zur Polonia gezählt,
da diese nicht aus Polen emigriert sind,
sondern sich auf Grund von
Grenzverschiebungen nach dem Zweiten
Weltkrieg außerhalb des polnischen
Staates wiederfanden
Jede Person, die zur Polonia gehört,
kann mit den nötigen Beweisen die
polnische Staatsbürgerschaft beantragen
bzw. die polnische Staatsangehörigkeit
feststellen lassen.
|