Am 19. September 1989 wurde in
Warschau das "Abkommen über die
handelspolitische und wirtschaftliche
Zusammenarbeit" zwischen Polen und der
EWG unterzeichnet. Am 25. Mai 1990 hat
Polen in Brüssel einen Antrag für die
Aufnahme von Verhandlungen über den
Abschluss eines Assoziierungsabkommens
zwischen der Republik Polen und der
Europäischen Gemeinschaften gestellt.
Die Unterzeichnung des Vertrags fand am
16. Dezember 1991 statt.
Seit 1992 regelte das Interim-Abkommen,
die Liberalisierung der
Handelsbeziehungen zwischen Polen und
den Mitgliedstaaten.
Mit
offenen Karten - 2003.11.29 - Polen -
Der Beitritt zur EU am 01.05.2004
Am 21. - 22. Juni 1993 während
des Gipfels in Kopenhagen sind
politische und wirtschaftliche Kriterien
für den Beitritt der Mitteleuropäischen
Länder in die EU - die so genannten
„Kriterien von Kopenhagen“ - festgelegt
worden. Die wichtigste davon war die
Bedingung, dass die Länder die für den
Beitritt zur Europäischen Union
kandidieren demokratischer werden und
die Prinzipien der Marktwirtschaft
befolgen. Darüber hinaus müssen die
Beitrittsländer schrittweise EU Recht
annehmen.
Am 8. April 1994 stellt Polen den
Antrag auf die Mitgliedschaft in der
Europäischen Union.
Am 16. Juli 1997 hat die
Europäische Kommission im Europäischen
Parlament eine positive Stellungnahme zu
dem polnischen Antrag auf Mitgliedschaft
ausgesprochen.
Auf dem Gipfel in Luxemburg beschloss
die EU, ab März 1998 die
Beitrittsverhandlungen mit sechs
beitrittswilligen Ländern aufzunehmen:
Polen, Tschechische Republik, Ungarn,
Estland, Slowenien, Zypern. Im Laufe der
Zeit, erhöhte sich die Zahl dieser
Länder um Lettland, Litauen, die
Slowakei, Malta, Bulgarien und Rumänien.
Am 28. Januar 1997, beschloss die
polnische Regierung die „Nationale
Strategie für die Integration mit der
EU“
Im August 1998 verabschiedete der
polnische Sejm ein Gesetz zur Entstehung
eines Ausschusses für europäische
Integration. Aufgabe des Ausschusses war
die Koordinierung der Politik im
Zusammenhang mit der polnischen
Integration in die Europäische Union und
Koordinierung der Aktivitäten der
staatlichen Verwaltung bei der
Verwendung von ausländischer Hilfe.
Die Beitrittsverhandlungen wurden im
Dezember 2002 abgeschlossen. Am 13. Dezember 2002 beschloss
der Europäische Rat in Kopenhagen, die
Gemeinschaft um zehn Länder, darunter
Polen auszuweiten. Der Vertrag über den
Beitritt unterzeichnete Polen in Athen
am 16. April 2003.
Das Beitritts Referendum fand in Polen
am 14. Mai 2003 statt. Die
Wahlbeteiligung lag bei 59 Prozent. Für
den Beitritt in die EU stimmten 77
Prozent der Beteiligten und 23 Prozent
waren dagegen.
Seit dem 1. Mai 2004, ist Polen
ein Vollmitglied der Europäischen Union.
Am 14.06.2009 ist der ehemalige
polnische Regierungschef Jerzy Buzekzum Präsidenten des Europaparlaments
gewählt worden.
Buzek erhielt schon im ersten Wahlgang
die absolute Mehrheit - 555 von 644 abgegebenen
Stimmen.
In den Jahren 2007 bis 2013
stehen Polen insgesamt 67,3 Mrd. Euro
aus der EU Kasse zu Verfügung.
Darüber hinaus - im Rahmen der
Gemeinsamen Agrarpolitik - wird die EU
in dieser Zeit fast 14 Milliarden Euro
für die Entwicklung des ländlichen Raums
und die Unterstützung der Agrar- und
Ernährungswirtschaft an Polen vergeben.
Die von der
EU Gemeinschaft an Polen ausbezahlte
Unterstützungen vor 2004 lässt sich in
zwei Arten teilen:
1) Ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss im
Rahmen des PHARE-Programms auf der
Grundlage eines Beschlusses vom 18.
Dezember 1989 und Vereinbarung vom 31.
Mai 1990 .
2) Die Darlehen der Europäischen
Investitionsbank.
Im Rahmen des PHARE Programms in den
Jahren 1990-2003 erhielt Polen ein
Gesamtbetrag in Höhe von 3,916
Milliarden Euro.
Polens Beitrag für EU-Haushalt 2008 wird
auf über 3 Milliarden Euro geschätzt.
Die Europäische Union :
Die Europäische Union (offizielle
Abkürzung in Polen: UE) – entstand in
der heutigen Form am 1 November 1993
durch den Vertrag von Maastricht und ist
ein Bündnis der wirtschaftlichen und
politischen Union der demokratischen
europäischen Ländern (siebenundzwanzig
seit dem 1. Januar 2007).
Vor diesem Datum existierte die EU
als:
EWG 6: bis 1972
und
EG 12: bis 1994
später entwickelt sich die EU zu:
EU 15: bis April 2004
EU 25: bis 2006
EU 27: seit 2007
Die EU hat 30%-gen Anteil am Welt- BIP
Bevölkerung: 482,8 Mio.
Fläche: 4.326.337 km ²
Die Grundlage für das Funktionieren der
EU ist der Vertrag über EU, Vertrag von
Nizza aus dem Jahr 2001, unter
Berücksichtigung der Beitrittsverträge
von 2003 und 2006 und der Vertrag zur
Gründung der Europäischen
Atomenergiegemeinschaft.
Die
grundlegenden Ziele der EU sind:
- Förderung der wirtschaftlichen und
sozialen Fortschritts durch die Stärkung
der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und
Beseitigung der Hemmnisse für den Handel
zwischen den Mitgliedstaaten.
- Stärkung der Union als ein politisches
Organ mit einer Stimme und gemeinsame
Außenpolitik.
- EU bemüht sich durch die Gleichheit
der rechtlichen Normen und volle
Bewegungsfreiheit der Menschen innerhalb
der Union,
das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer
Gemeinschaft den Bürgern zu übermitteln.
- Aufbau eines Raums der Freiheit, der
Sicherheit und gerechter Behandlung, für
die EU Bürger durch die Einführung
gemeinsamen Standards der rechtlichen
und sozialen Normen sowie stetige
Verbesserung des Lebensstandards der
ärmeren Länder.
Politische
Hauptorgane der EU:
Exekutive: Europäische Kommission
Legislative: Rat der Europäischen Union
und das Europäische Parlament
Judikative: ein Europäischer Gerichtshof