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Polnische Staatsangehörigkeit |
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Noch
vor nicht zu langer Zeit konnte sich eigentlich
niemand von uns vorstellen, dass Polen in der
Zukunft ein interessantes Einwanderungsland auch für
deutsche Staatsbürger werden könnte.
Jährlich wandern über 8.000 Ausländer nach Polen
ein, aber nicht nur aus Deutschland wohlgemerkt.
Laut Statistischen Bundesamt wanderten im Jahr 2007
165.000 deutsche Bundesbürger aus. Die beliebtesten
Auswanderungsziele waren die Schweiz (20.000
Auswanderer), die USA (14.000 Auswanderer),
Österreich (10.000 Auswanderer) und Polen (10.000
Auswanderer). Jetzt wird man sich sicherlich
fragen wie es sein kann, dass die Gesamtzahl der
Einwanderer nach Polen niedriger ist als die Anzahl
deutscher Einwanderer nach Polen
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Laut verschiedenen Quellen besitzen bereits 7.500
der Auswanderer aus Deutschland, die jährlich nach
Polen umsiedeln, die polnische Staatsangehörigkeit
und können somit eher als Rückwanderer als als
Auswanderer bezeichnet werden.
Laut einem Urteil des polnischen Gerichts haben
Auswanderer, die vor dem 21.08.1962 Polen verlassen
haben und andere Staatsangehörigkeiten angenommen
haben, die polnische Staatsangehörigkeit verloren.
Die Rechtslage nach diesem Datum sieht jedoch
wesentlich positiver aus.
Ein polnischer Staatsbürger, der nicht persönlich
auf die polnische Staatsangehörigkeit verzichtet
hat, behält diese auch wenn er es versäumt hat, die
Gültigkeit seines Reisepasses zu verlängern.
Auch den Kindern dieser Person steht es theoretische
Weise frei, einen polnischen Personalausweis zu
beantragen. Es reicht aus, wenn ein Elternteil die
polnische Staatsangehörigkeit besitzt.
Der Weg zu dieser ist zwar mühsam, jedoch wesentlich
einfacher als die Annahme der polnischen
Staatsangehörigkeit für Ausländer.
Die Volkszählung im Jahr 2002 ergab Folgendes:
Der deutschen Nationalität und Volkszugehörigkeit
angehörige Einwohner in Polen 152 897, die meisten
davon (91%) leben in den Regionen Schlesien und
Oppeln.
Insgesamt gaben 96% der Befragten an der polnischen
Nationalität anzugehören,
1,23% (471 500) gaben an anderen Nationalitäten
anzugehören und 2,03% der Befragten machten keine
Angaben zu dem Thema.
Die oben genannte Zahl bezieht sich sicherlich vor
allem auf die schon immer in Schlesien oder Ost
Preußen ansässige Minderheit und weniger auf die
neue, durch wirtschaftlich bedingte Emigration
entstandene Minderheit.
Polen erkennt zwar die doppelte Staatsbürgerschaft
nicht an, in der Praxis ist jedoch nur die polnische
Staatsangehörigkeit für die polnischen Behörden
relevant.
Weitere Informationen zu dem Thema erhält man bei
den polnischen Botschaften in Deutschland sowie
direkt in allen Standes- und Einwohnermeldeämtern
Polens.
Die Einbürgerung von Ausländern gestaltet sich
jedoch wesentlich komplizierter. Diese kann nur
durch den Präsidenten der Republik Polen verliehen
werden und als Bedingung gilt ein mindestens
fünfjähriger fester Wohnsitz in Polen.
Eine besondere Regelung innerhalb der EU besagt,
dass:
Bei Einbürgerung von Staatsangehörigen eines
Mitgliedstaates der Europäischen Union wird generell
nicht mehr zur Einbürgerungsvoraussetzung gemacht,
dass zuvor dessen Staatsangehörigkeit aufgegeben
wird (§ 12 Abs. 2 StAG).
Wirtschaftlicher Wachstum forciert eine inzwischen
zwar sinkende, aber immer noch anhaltende Emigration
aus Polen vor allem nach England, Irland und
Norwegen. Diese Abwanderung führt zu steigenden
Löhne und auch Arbeitskräftemangel in Polen.
Zu den meistgesuchten Arbeitskräften zählen:
Bauarbeiter, Volkswirte, Informatiker, Deutschlehrer
und PC-Experten.
EU-Bürger können relativ unkompliziert nach Polen
auswandern. Polen hat jedoch die Freizügigkeit der
EU ein wenig begrenzt, sodass eine Arbeitserlaubnis
- die jedoch leicht bei einem Arbeitsamt zu bekommen
ist - benötigt wird.
Ein Aufenthalt ist ohne Visa für 90 Tage in 6
Monaten gestattet. Für einen längeren Aufenthalt
benötigt man eine Erlaubnis.
Mehr Informationen zum
Thema auch hier :
Auswandern nach Polen
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