Deutsche in Polen. Emigration, Auswanderung nach Polen.
Polnische Staatsangehörigkeit

Noch vor nicht zu langer Zeit konnte sich eigentlich niemand von uns vorstellen, dass Polen in der Zukunft ein interessantes Einwanderungsland auch für deutsche Staatsbürger werden könnte.

Jährlich wandern über 8.000 Ausländer nach Polen ein, aber nicht nur aus Deutschland wohlgemerkt.
Laut Statistischen Bundesamt wanderten im Jahr 2007 165.000 deutsche Bundesbürger aus. Die beliebtesten Auswanderungsziele waren die Schweiz (20.000 Auswanderer), die USA (14.000 Auswanderer), Österreich (10.000 Auswanderer) und Polen (10.000 Auswanderer).
Jetzt wird man sich sicherlich fragen wie es sein kann, dass die Gesamtzahl der Einwanderer nach Polen niedriger ist als die Anzahl deutscher Einwanderer nach Polen

Auswanderung Polen
 

Laut verschiedenen Quellen besitzen bereits 7.500 der Auswanderer aus Deutschland, die jährlich nach Polen umsiedeln, die polnische Staatsangehörigkeit und können somit eher als Rückwanderer als als Auswanderer bezeichnet werden.

Laut einem Urteil des polnischen Gerichts haben Auswanderer, die vor dem 21.08.1962 Polen verlassen haben und andere Staatsangehörigkeiten angenommen haben, die polnische Staatsangehörigkeit verloren. Die Rechtslage nach diesem Datum sieht jedoch wesentlich positiver aus.

Ein polnischer Staatsbürger, der nicht persönlich auf die polnische Staatsangehörigkeit verzichtet hat, behält diese auch wenn er es versäumt hat, die Gültigkeit seines Reisepasses zu verlängern.
Auch den Kindern dieser Person steht es theoretische Weise frei, einen polnischen Personalausweis zu beantragen. Es reicht aus, wenn ein Elternteil die polnische Staatsangehörigkeit besitzt.
Der Weg zu dieser ist zwar mühsam, jedoch wesentlich einfacher als die Annahme der polnischen Staatsangehörigkeit für Ausländer.

Die Volkszählung im Jahr 2002 ergab Folgendes:
Der deutschen Nationalität und Volkszugehörigkeit angehörige Einwohner in Polen 152 897, die meisten davon (91%) leben in den Regionen Schlesien und Oppeln.
Insgesamt gaben 96% der Befragten an der polnischen Nationalität anzugehören,
1,23% (471 500) gaben an anderen Nationalitäten anzugehören und 2,03% der Befragten machten keine Angaben zu dem Thema.

Die oben genannte Zahl bezieht sich sicherlich vor allem auf die schon immer in Schlesien oder Ost Preußen ansässige Minderheit und weniger auf die neue, durch wirtschaftlich bedingte Emigration entstandene Minderheit.

Polen erkennt zwar die doppelte Staatsbürgerschaft nicht an, in der Praxis ist jedoch nur die polnische Staatsangehörigkeit für die polnischen Behörden relevant.

Weitere Informationen zu dem Thema erhält man bei den polnischen Botschaften in Deutschland sowie direkt in allen Standes- und Einwohnermeldeämtern Polens.

Die Einbürgerung von Ausländern gestaltet sich jedoch wesentlich komplizierter. Diese kann nur durch den Präsidenten der Republik Polen verliehen werden und als Bedingung gilt ein mindestens fünfjähriger fester Wohnsitz in Polen.

Eine besondere Regelung innerhalb der EU besagt, dass:
Bei Einbürgerung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird generell nicht mehr zur Einbürgerungsvoraussetzung gemacht, dass zuvor dessen Staatsangehörigkeit aufgegeben wird (§ 12 Abs. 2 StAG).

Wirtschaftlicher Wachstum forciert eine inzwischen zwar sinkende, aber immer noch anhaltende Emigration aus Polen vor allem nach England, Irland und Norwegen. Diese Abwanderung führt zu steigenden Löhne und auch Arbeitskräftemangel in Polen.
Zu den meistgesuchten Arbeitskräften zählen: Bauarbeiter, Volkswirte, Informatiker, Deutschlehrer und PC-Experten.

EU-Bürger können relativ unkompliziert nach Polen auswandern. Polen hat jedoch die Freizügigkeit der EU ein wenig begrenzt, sodass eine Arbeitserlaubnis - die jedoch leicht bei einem Arbeitsamt zu bekommen ist - benötigt wird.
Ein Aufenthalt ist ohne Visa für 90 Tage in 6 Monaten gestattet. Für einen längeren Aufenthalt benötigt man eine Erlaubnis.
Mehr Informationen zum Thema auch hier : Auswandern nach Polen

 

 

 
 
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